Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0223

2013/02/0223Verwaltungsgerichtshof21.11.2014

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0223

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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