2013/02/0197•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0197
2013/02/0197Verwaltungsgerichtshof11.09.2013
Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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