Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0170

2013/02/0170Verwaltungsgerichtshof23.10.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Behördenorganisation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

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