2013/02/0141•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0141
2013/02/0141Verwaltungsgerichtshof25.10.2013
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid in seinem Spruchpunkt 1. hinsichtlich der Strafhöhe sowie der Kosten des Verfahrens, in seinem Spruchpunkt 2. zur Gänze, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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