Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0112

2013/02/0112Verwaltungsgerichtshof11.09.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund und dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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