AW 2013/02/0073•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/02/0073
AW 2013/02/0073Verwaltungsgerichtshof03.02.2014
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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