AW 2013/02/0067•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/02/0067
AW 2013/02/0067Verwaltungsgerichtshof27.11.2013
Vollzug Besondere Rechtsgebiete Straßenpolizei Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete Kraftfahrwesen
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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