AW 2013/02/0034•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/02/0034
AW 2013/02/0034Verwaltungsgerichtshof28.10.2013
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.