Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0028

2013/02/0028Verwaltungsgerichtshof30.01.2015

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Besondere Rechtsgebiete Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit darin die sichere Verwahrung der Hunde auf Kosten und Gefahr des Halters angeordnet wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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