2013/02/0003•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0003
2013/02/0003Verwaltungsgerichtshof25.10.2013
freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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