Verwaltungsgerichtshof 2013/01/0112

2013/01/0112Verwaltungsgerichtshof19.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/01/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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