Verwaltungsgerichtshof 2013/01/0099

2013/01/0099Verwaltungsgerichtshof19.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/01/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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