AW 2013/01/0048•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/01/0048
AW 2013/01/0048Verwaltungsgerichtshof04.03.2014
Vollzug Entscheidung über den Anspruch Zwingende öffentliche Interessen Begriff der aufschiebenden Wirkung
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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