AW 2013/01/0020•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/01/0020
AW 2013/01/0020Verwaltungsgerichtshof12.07.2013
Verfahrensrecht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird den Anträgen nicht stattgegeben.
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