AW 2013/01/0019•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/01/0019
AW 2013/01/0019Verwaltungsgerichtshof12.07.2013
Verfahrensrecht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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