Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0214

2012/22/0214Verwaltungsgerichtshof14.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012220214.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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