Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0134

2012/22/0134Verwaltungsgerichtshof19.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2012220134.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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