Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0133

2012/22/0133Verwaltungsgerichtshof10.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012220133.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.