Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0126

2012/22/0126Verwaltungsgerichtshof11.11.2013

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Unterschrift Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Beglaubigung der Kanzlei Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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