2012/22/0120•Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0120
2012/22/0120Verwaltungsgerichtshof11.11.2013
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Stellung des Vertretungsbefugten
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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