Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0120

2012/22/0120Verwaltungsgerichtshof11.11.2013

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Stellung des Vertretungsbefugten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.