Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0105

2012/22/0105Verwaltungsgerichtshof20.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.08.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012220105.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 je zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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