2012/22/0040•Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0040
2012/22/0040Verwaltungsgerichtshof20.08.2013
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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