Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0003

2012/22/0003Verwaltungsgerichtshof03.10.2013

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2013

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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