Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0248

2012/21/0248Verwaltungsgerichtshof18.04.2013

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012210248.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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