Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0166

2012/21/0166Verwaltungsgerichtshof02.08.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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