projekte
2012/21/0148•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0148
2012/21/0148Verwaltungsgerichtshof12.09.2013
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.