Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0148

2012/21/0148Verwaltungsgerichtshof12.09.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012210148.X00

Spruch

Im Übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.