Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0072

2012/21/0072Verwaltungsgerichtshof16.05.2013

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012210072.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das Aufwandersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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