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2012/21/0038•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0038
2012/21/0038Verwaltungsgerichtshof02.08.2013
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 581,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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