Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0038

2012/21/0038Verwaltungsgerichtshof02.08.2013

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012210038.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 581,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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