2012/21/0037•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0037
2012/21/0037Verwaltungsgerichtshof13.12.2012
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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