2012/21/0022•Verwaltungsgerichtshof 2012/21/0022
2012/21/0022Verwaltungsgerichtshof16.05.2013
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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