Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0213

2012/18/0213Verwaltungsgerichtshof22.05.2013

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Diverses VwRallg3/5 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2012180213.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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