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2012/18/0203•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0203
2012/18/0203Verwaltungsgerichtshof22.01.2013
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.211,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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