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2012/18/0183•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0183
2012/18/0183Verwaltungsgerichtshof22.01.2013
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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