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2012/18/0173•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0173
2012/18/0173Verwaltungsgerichtshof12.12.2012
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.128, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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