Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0163

2012/18/0163Verwaltungsgerichtshof12.12.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2012180163.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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