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2012/18/0093•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0093
2012/18/0093Verwaltungsgerichtshof07.11.2012
Änderung der Zuständigkeit Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Zeitpunkt sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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