Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0583

2012/17/0583Verwaltungsgerichtshof04.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0583

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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