Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0552

2012/17/0552Verwaltungsgerichtshof17.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0552

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.2014

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 2.652,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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