2012/17/0467•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0467
2012/17/0467Verwaltungsgerichtshof29.10.2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.