Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0467

2012/17/0467Verwaltungsgerichtshof29.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0467

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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