2012/17/0378•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0378
2012/17/0378Verwaltungsgerichtshof24.02.2014
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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