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2012/17/0325•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0325
2012/17/0325Verwaltungsgerichtshof18.11.2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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