Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0244

2012/17/0244Verwaltungsgerichtshof24.02.2014

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und den mitbeteiligten Parteien solche in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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