Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0243

2012/17/0243Verwaltungsgerichtshof11.09.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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