Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0238

2012/17/0238Verwaltungsgerichtshof07.10.2013

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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