2012/17/0237•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0237
2012/17/0237Verwaltungsgerichtshof05.12.2013
Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines Beweismittels
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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