2012/17/0173•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0173
2012/17/0173Verwaltungsgerichtshof09.09.2013
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Die Säumnisbeschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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