Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0120

2012/17/0120Verwaltungsgerichtshof24.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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