Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0097

2012/17/0097Verwaltungsgerichtshof02.03.2016

Regest

Zurückziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2016

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.