2012/17/0097•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0097
2012/17/0097Verwaltungsgerichtshof02.03.2016
Zurückziehung
Die Beschwerde wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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