2012/16/0242•Verwaltungsgerichtshof 2012/16/0242
2012/16/0242Verwaltungsgerichtshof29.04.2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von zusammen 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.