Verwaltungsgerichtshof 2012/16/0157

2012/16/0157Verwaltungsgerichtshof16.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/16/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2014

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie Gerichtsgebühren betrifft, als unbegründet abgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten wird vorbehalten.

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